Der Auftraggeber übergibt der Detektei AUMILLER DETEKTIVE zur Durchführung und Auftragerteilung der angeführten Detektivleistungen, die Auftragnehmerin verpflichtet sich den Auftrag nach besten Wissen und geschäftlicher Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Auftragsnehmerin und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin schließt die Haftung für den Erfolg zu schulden aus.
Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrag bestimmt allein die Auftragsnehmerin nach erfahrungsgemäßen Ermessen, mit einem oder mehreren Sachbearbeitern.
Die AGB gelten nicht nur für den laufenden Auftrag sondern auch für Folgeaufträge.
Der Auftraggeber versichert mit der Unterschrift des Auftrags, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele verfolgt.
Der Auftraggeber bestätigt, dass er sofern er den Auftrag im Namen eines Unternehmens übergibt, dessen persönlich haftender Vertreter oder Gesellschafter er nicht ist, befugt ist, im Namen des Unternehmens den Auftrag zu übergeben.
Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch Auf Bekanntgabe der Informanten der Detektei. Die Berichte sind nur für den Auftraggeber und dessen Rechtsbeistand bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe an Dritte.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während einen laufenden Auftrag
in der gleichen Sache weder selber tätig zu werden, noch Dritte zu beauftragen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenso, der Auftragsnehmerin hinsichtlich
sämtlicher aus der Durchführung des Auftrages entstandenen Nachteile schad- und klaglos
zu halten.
Der Auftraggeber kann jederzeit, die Auftragsnehmerin nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrags hat der Auftraggeber alle bis dahin angefallene Kosten zu tragen.
Die Durchführung eines Auftrages wird von einer angemessenen Vorauszahlung von 30% abhängig gemacht.
Verlangt der Auftraggeber außerhalb des Auftrages persönliche Besprechungen oder Beratungen so ist der Zeitaufwand gemäß den Honorar eines Detektiv zu vergüten.
Wird die Auftragnehmerin oder eine mit ihr verbundene Person infolge Ausführung des Auftrages in Prozessen in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen nach den Honorar eines Detektiv zu vergüten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag bei der Persönlichen Übergabe der Rechnung und der Berichte oder bei Zusendung, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, ansonsten werden für Verzug , Bankübliche Zinsen in Höhe von 10% berechnet. Bei Verzug innerhalb der Ratenzahlung ist der gesamte Restforderungsbetrag zuzüglich Zinsen sofort fällig. Bei Rechnungsverzug und das daraus Entstehende Mahnverfahren ist wie folgt kostenpflichtig. Mahnungsgebühren 50,00€ , Verzugszins 10 %, Gemahnt wird alle 7 Tage und das maximal 10 mal, danach wird die Betreibung eingeleitet und ein Rechtsanwalt hinzugezogen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Detektei.